Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 sowie
Dienstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist auch außerhalb der Sprechzeiten gewährleistet. Der Einlass kann grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung gewährt werden.
Für die Entgegennahme eiliger Anträge ist das Amtsgericht täglich von
7.30 Uhr bis 15.30 Uhr besetzt.