Registerangelegenheiten

In jüngster Vergangenheit sind wieder vermehrt Fälle von betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach Eintragungen im Handelsregister bekannt geworden. Die Größenordnung der derzeitigen Welle an betrügerischen Zahlungsaufforderungen unterscheidet sich ganz erheblich von früheren Zeiträumen. Ein Rücklauf der Zahlen kann von hier nicht bestätigt werden. So hat mir die Leiterin der Zentralen Zahlstelle der Justiz berichtet, dass alleine im Zeitraum vom 19.07.-24.11.2022 ca. 700 Rückbriefe aufgrund nicht zutreffender inländischer Geschäftsanschrift sowie ca. 180 E-Mails/Anschreiben zu verzeichnen waren. Darüber hinaus käme es täglich zu einer nicht unerheblichen Anzahl von Anfragen im Servicecenter der ZZJ. Die Anfragen würden derzeit nicht mehr nur von Firmen aus Nordrhein-Westfalen gestellt, sondern seien von Firmen aus dem gesamten Bundesgebiet zu verzeichnen.

Im Umlauf befinden sich nach meinem Kenntnisstand derzeit mindestens drei verschiedene gefälschte Zahlungsaufforderungen, die nicht nur das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen, sondern zum Teil auch den Bundesadler verwenden.

Kirchenaustritt

Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,00 Euro aus der Kirche Auszutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vorsücks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Eklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar. (§6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)